FAQ
Zahnersatz kann nicht aufgehellt werden. Bei Kronen oder Füllungen im sichtbaren Zahnbereich kann es daher zu ungewollten Farbdifferenzen nach einem Bleaching kommen. Sollten Sie dennoch die kosmetische Zahnaufhellung wünschen, empfiehlt sich die farbliche Anpassung der Füllungen bzw. des Zahnersatzes. Sprechen Sie uns diesbezüglich einfach an. Wir finden auch hier eine passende Lösung für Sie.
Bei Jugendlichen sollte kein Bleaching vorgenommen werden. Die Zahnstruktur ist bei unter 18-jährigen noch nicht vollständig ausgereift.
Die Aufhellung von einzelnen Zähnen ist problemlos möglich. Hierbei ist besonders auf die ästhetische Anpassung an die umliegenden Zähne zu achten. Die Farbnuance sollte der der anderen Zähne entsprechen. Bei toten Zähnen wenden wir die sogenannte interne Bleaching-Methode an.
Bei kleineren Schönheitsfehlern oder Zahndefekten bieten sich Veneers an. Diese können auch bei Zahnlücken, Verfärbungen oder abgebrochenen Ecken ein ästhetisches Gesamtbild erzeugen.